Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schramm FassLust
§ 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die mietweise Überlassung der mobilen Fasssaunen, Hot Tubs und Eistonnen, sowie für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen von Schramm FassLust (nachfolgend „Vermieter“ genannt). Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. § 2 Buchungsablauf 1. Nach Eingang der Buchungsanfrage des Mieters übersendet der Vermieter eine Reservierungsbestätigung sowie eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 30 % des Gesamtmietpreises/Auftragswertes. 2. Der Mieter ist verpflichtet, die Anzahlung innerhalb von 3 (drei) Kalendertagen ab Zugang der Anzahlungsrechnung vollständig zu begleichen. Maßgeblich ist der Eingang der Anzahlung auf dem vom Vermieter benannten Bankkonto. 3. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, die Reservierung aufzuheben und den betreffenden Mietzeitraum anderweitig zu vergeben. 4. Erst mit fristgerechtem Zahlungseingang der Anzahlung kommt der Mietvertrag verbindlich zustande. Der Mieter erhält hierüber eine schriftliche Buchungsbestätigung. 5. Der Mieter erhält über den Restbetrag spätestens 5 Kalendertage vor Mietbeginn eine entsprechende Rechnung. 6. Die Restzahlung ist bis zum Zeitpunkt der Selbstabholung bzw. Lieferung vollständig zu leisten. Der Betrag kann wahlweise a. per Überweisung (Gutschrift auf dem in der Rechnung angegebenen Bankkonto des Vermieters; maßgeblich ist der Zahlungseingang vor Übergabe), oder b. in bar bei Übergabe beglichen werden. 7. Erfolgt keine vollständige Zahlung bis zur Übergabe, ist der Vermieter berechtigt, die Herausgabe des Mietgegenstandes zu verweigern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt. § 3 Mietdauer und Übergabe 1. Die Mietdauer beginnt am gebuchten Tag ab 15:00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt steht die Fasssauna bzw. der Hot Tub dem Mieter zur Verfügung (Lieferung oder Selbstabholung). 2. Bei Selbstabholung ist der Mieter verpflichtet, die Fasssauna bzw. den Hot Tub am letzten gebuchten Tag bis spätestens 14:00 Uhr auf eigene Kosten und Gefahr an den Vermieter zurückzubringen. 3. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Abholung der Fasssauna bzw. des Hot Tubs durch den Vermieter am letzten gebuchten Tag um 14:00 Uhr, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. 4. Abweichende oder frühere Rückgabe- oder Abholzeiten können nach vorheriger Absprache individuell vereinbart werden. 5. Erfolgt die Rückgabe nicht rechtzeitig, behält sich der Vermieter vor, eine zusätzliche Mietgebühr in Höhe des anteiligen Tagesmietpreises zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt. 6. Bei Anlieferung der mobilen Fasssaunen / Hot Tubs durch den Vermieter bzw. Selbstabholung durch den Mieter erfolgt eine umfassende Einweisung des Mieters in die sachgerechte Nutzung sowie die geltenden Sicherheitsvorkehrungen. Der Mieter verpflichtet sich, die Saunaregeln während des gesamten Betriebs strikt zu beachten. Eine Nutzung außerhalb der Einweisung oder entgegen den Saunaregeln erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. 7. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Objekte nach Beendigung der Mietdauer besenrein und in dem allgemein sauberen Zustand zurückzugeben, der dem bei der Übergabe entspricht. Die professionelle Endreinigung einschließlich Desinfektion wird vom Vermieter übernommen. Schäden, übermäßiger Verschmutzung oder Fehlteile gehen zu Lasten des Mieters und berechtigen den Vermieter zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. 8. Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung der gemieteten Objekte an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Bei unberechtigter Untervermietung ist der Vermieter berechtigt, Schadensersatz und eine Vertragsstrafe geltend zu machen, unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche. 9. Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung, Nichteinhaltung der Saunaregeln oder unbefugter Untervermietung entstehen. Der Vermieter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, nicht jedoch für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder höhere Gewalt. § 4 Kaution 1. Vor Übergabe der Fasssauna / Hot Tub ist vom Mieter eine Kaution in Höhe von 200,00 € in bar zu leisten. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere für Schäden, Reparaturkosten, übermäßige Verschmutzung oder sonstige Pflichtverletzungen des Mieters. 2. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der gemieteten Objekte einschließlich Anhänger und sämtlichem Equipment wird die Kaution in voller Höhe zurückerstattet, soweit keine Ansprüche des Vermieters bestehen. Werden Ansprüche geltend, so wird die Kaution zunächst mit diesen verrechnet; eine verbleibende Differenz wird dem Mieter erstattet, ein Fehlbetrag ist vom Mieter nach Aufforderung zu begleichen. 3. Die Kaution ist ausschließlich in bar bei Übergabe zu leisten. Andere Zahlungsmittel, insbesondere Kartenzahlung oder Überweisung, werden nicht akzeptiert. 4. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis einzubehalten. § 5 Stornierung 1. Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Vermieter in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. 2. Im Falle des Rücktritts hat der Mieter folgende Anteile des vereinbarten Gesamtmietpreises als Stornokosten zu tragen: a. Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Auftragswertes, b. Rücktritt 7 bis 13 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Auftragswertes, c. Rücktritt 2 bis 6 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Auftragswertes, d. Rücktritt weniger als 2 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung/Nichtannahme der Lieferung: 100% des Auftragswertes 3. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 4. Im Falle einer rechtzeitigen Stornierung, bei der die Anzahlung die Stornogebühr übersteigt, wird der Differenzbetrag an den Mieter zurückerstattet. 5. Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen. § 6 Haftung und Pflichten des Mieters 1. Der Mieter ist verpflichtet, jeden Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen Schaden unverzüglich der Polizei zu melden und den Vermieter darüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Stunden nach dem Vorfall, schriftlich zu informieren. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen oder geringfügigen Schäden. Sollte die Polizei die Aufnahme verweigern, hat der Mieter dies dem Vermieter nachzuweisen. 2. Während der Mietdauer geht die Betriebsgefahr und die volle Haftung für sämtliche Schäden, die aus der Nutzung der gemieteten Fasssauna, des Hot Tubs, Anhänger und mitgelieferten Equipment entstehen, uneingeschränkt auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle weiteren Benutzer der Fasssauna / Hot Tubs. 3. Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters: Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender . . . . a. …Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc. b. …vom Anhänger fällt. c. …sich an der Tür schneidet. d. …Kinder unbeaufsichtigt in der Fasssauna / Hot Tub sind. e. …Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc. f. …beim Anhängen der mobilen Fasssauna / Hot Tub verletzt, z.B. die Finger einklemmt. g. …beim Saunieren, Baden oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt. h. …bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Fasssauna / Hot Tub verletzt. i. …den Kopf an der Eingangstür und / oder im Innenraum der Fasssauna stößt. j. …jegliche sonstigen Verletzungen oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nichtbeachtung der Sicherheits- und Nutzungsregeln entstehen. 4. Die gesetzlichen Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsabstände sind einzuhalten. 5. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Objekten, während der gesamten Mietdauer. Hierunter fallen auch Schäden durch unsachgemäße Handhabung, unsachgemäße Reinigung oder Abstellen der Objekte. 6. Der Anhänger muss gegen Diebstahl mit dem mitgelieferten Schloss an der Anhängerkupplung gesichert werden. 7. Der Mieter ist verpflichtet und trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der folgende Sicherheits- und Nutzungsregeln, sowie der Aufsicht über alle weiteren Benutzer: a. Während des Transports darf die Fasssauna / Hot Tub nicht beheizt werden und es dürfen sich weder Personen noch Gegenstände darin befinden. b. Der Saunaofen darf während des Betriebs nicht berührt werden; Ausnahmen nur mit geeigneter Zange zum Nachheizen. c. Die Saunatür muss jederzeit vollständig geöffnet werden können und darf nicht blockiert oder verriegelt werden. d. Keine Gegenstände neben, auf oder in den Saunaofen legen (ausgenommen mitgeliefertes Holz für den Ofen). Es darf nur unbehandeltes Holz verwendet werden. Alternativ darf vom Mieter ein gleichwertiges Holz verwendet werden. Andere Brennstoffe sind nicht erlaubt. e. Kinder dürfen die Fasssauna / Hot Tub nur unter Aufsicht betreten, ebenfalls wenn die Fasssauna / Hot Tub außer Betrieb ist. f. Die Fasssauna / Hot Tub darf nicht unter Drogeneinfluss, Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln benutzt werden. g. Die Fasssauna / Hot Tub darf nicht unter Bäumen, Dächern, Carports, Garagen oder in waldbrandgefährdeten Gebieten betrieben werden. Für eine eventuelle anfallende Standgenehmigung ist allein der Mieter verantwortlich. Falls durch unerlaubtes Abstellen, Abschleppgebühren oder Bußgeld anfallen, hat diese der Mieter im vollen Umfang zu tragen. Des Weiteren muss sich der Mieter im Vorfeld erkundigen, ob für die Beheizung mit einem Holzofen besondere örtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen. h. Die Fasssauna / Hot Tub darf nur auf autorisierten, stabilen Flächen abgestellt werden. i. Schweißkontakt mit Holzflächen ist zu vermeiden; Saunatücher sind zu verwenden. j. Tiere dürfen nicht in die Fasssauna / Hot Tub mitgenommen werden. k. Aufgüsse nur mit geeigneten, für Saunen zugelassenen Aromen; Saunaöl und Aufgüsse auf den Bänken sind verboten. l. Keine Speisen in die Fasssauna / Hot Tub mitnehmen. m. Personen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen dürfen die Fasssauna / Hot Tub nur unter Aufsicht betreten. n. Personen mit Klaustrophobie sollten die Fasssauna / Hot Tub nicht benutzen. o. Schmuck, Uhren und andere hitzeempfindliche Gegenstände sind vor dem Saunagang zu abzulegen. p. Feuer darf nur im Ofen erzeugt werden; Rauchen ist verboten. q. Die Fasssauna sollte textilfrei betreten werden. r. Schuhe jeglicher Art sind vor der Fasssauna / Hot Tub auszuziehen. s. Keine leicht brennbaren Materialien in die Fasssauna / Hot Tub bringen. t. Vor Betrieb muss die Fasssauna / Hot Tub stets gesichert werden (Stützrad und Stützen vorne und hinten, Handbremse). u. Saunasteine sind ausschließlich für den Saunaofen bestimmt und nicht zum Grillen zu verwenden. v. Saunasteine dürfen nicht durch andere Materialien ersetzt werden. w. Die Innentemperatur der Fasssauna darf 100 Grad Celsius nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung müssen alle Türen und Fenster geöffnet und für ausreichend Abkühlung gesorgt werden. x. Die Wassertemperatur des Hot Tubs darf 40 Grad Celsius nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung muss kaltes Wasser nachgefüllt, der Thermodeckel entfernt und für ausreichende Abkühlung gesorgt werden. y. Die Benutzung der Fasssauna / Hot Tub erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters. Die Fasssauna / Hot Tub muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden. Maximal dürfen sich bis zu 6 Personen in der Fasssauna / Hot Tub aufhalten. z. Die Fasssauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden; Reinigung erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. aa. Die Tür vom Holzofen ist im Betrieb stets geschlossen zu halten. bb. Explosive Stoffe (z. B. Spraydosen, Feuerwerkskörper) dürfen nicht in die Fasssauna mitgebracht werden. cc. Alkohol darf nicht als Aufguss oder sonst in der Fasssauna /Hot Tub verwendet werden. dd. Elektronische Geräte (z. B. Handys) dürfen nicht in die Fasssauna / Hot Tub mitgenommen werden. ee. Hitzeempfindliche Textilien wie Seide oder Polyester sind nicht für den Saunabesuch geeignet. 8. Bei Missachtung dieser Pflichten und Regeln haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter für sämtliche daraus resultierenden Schäden, einschließlich Reparatur- und Ersatzkosten. § 8 Selbstabholung / Lieferung 1. Bei Selbstabholung der Fasssauna / Hot Tub verpflichtet sich einzig und allein der Mieter für einen ordnungsgemäßen Hin- und Rücktransport der Fasssauna / Hot Tub. Insbesondere muss die Straßenverkehrsordnung vom Mieter eingehalten werden. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 80 km/h und muss an die Witterungsverhältnisse angepasst werden. Für Transportschäden (egal, ob Personen- oder Sachschäden) haftet vollumfänglich und ausschließlich der Mieter. 2. Ein eigenhändiger Weitertransport der Fasssauna oder dem Hot Tub vom Mieter, weg vom angegebene Mietort an einen anderen Ort, ist mit dem Vermieter im Vorfeld abzusprechen. § 9 Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen. § 10 Schlussbestimmungen 1. Es gilt deutsches Recht. 2. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand: September 2025